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Aufgepasst beim Online-shopping
Neue Widerrufsbelehrungen für Unternehmer

Die Anwaltskanzlei Javitz & Pisut "Rechtsanwälte im Heusteigviertel" hat für unsere Newsletter-Leser folgenden Beitrag zur Verfügung gestellt:

Neue Widerrufsbelehrungen für Unternehmer
Gerade bei Internetgeschäften (eBay, amazon, etc.) wissen die meisten Menschen gar nicht, dass Ihnen auch ein Widerrufsrecht zustehen könnte. Auch Unternehmer, die Ware im Internet anbieten, kennen teilweise diese rechtliche Pflicht nicht, die teils schwerwiegende Folgen haben kann. Wer also im Internet öfters "einkauft" oder dort verkauft oder sonstige Leistungen anbietet, sollte aufmerksam weiterlesen...
Am 12.03.2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen.
Bei Haustürgeschäften oder vor allem dem Massenmarkt der Fernabsatzgeschäfte (insbesondere Verkäufe über Internet wie z.B. über das Portal eBay) gilt bereits seit einigen Jahren eine Widerrufspflicht. Wer als Unternehmer auftritt, muss dem Verbraucher ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen.

Die Widerrufsfrist beträgt dabei grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt. Damit der Verbraucher über seine Rechte Bescheid weiß, muss der Unternehmer also über diese Rechte auch informieren.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz bereits als Hilfestellung 2002 ein Muster für diese Belehrung veröffentlicht hatte, gab es in der Vergangenheit dennoch weiter Unklarheiten. Einige deutsche Gerichte hielten auch dieses Muster für teilweise nicht ausreichend und so kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Bei den betroffenen Wirtschaftskreisen hat dies verständlicherweise zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Mit der Neufassung der beiden Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung hat das Bundesministerium der Justiz nun auf die Bedenken reagiert. Die Änderung der Muster in der Verordnung ist unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen.
Die Neufassung ist am 1. April 2008 in Kraft getreten. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.
Ein Muster für die "neue" Widerrufsbelehrung finden Sie auf unserer Homepage (www.rechtsanwaelte-jp.de) sowie auch über das Internetportal des Bundesminsteriums der Justiz.

In Rechtsfragen rund um den Bereich Internet-Recht steht Ihnen die Anwaltskanzlei Javitz & Pisut - Rechtsanwälte im Heusteigviertel jederzeit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwälte im Heusteigviertel.





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07.04.2008