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Trotz Mahnung vom Bundesverkehrsministerium
Knöllchen auf dem Radweg bleiben günstig
Wie konnten die geplagten Fahrradfahrer nur so naiv sein und glauben, dass die Stadt Stuttgart den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der für das Parken auf Radwegen und Radverkehrsspuren 15 bis 35 Euro Verwarnungsgeld vorsieht, anwendet. Weit gefehlt. Herr Schuster schreibt höchstpersönlich zum Thema "Schluss mit Rabatt beim Parken auf Radverkehrsführungen": "Die Verwaltung hat bei der Kontrolle kein Interesse an „Rabattaktionen" und der daraus resultierenden Privilegierung von Autofahrern, sondern ist bei ihrem Handeln ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden." In ihrer Not um Gesetz und den Autofahrer ging die Stadt das Innenministerium Baden-Württemberg um Schützenhilfe an und bekam diese prompt. Es bleibt bei den von Naturfreunde Radgruppe Stuttgart e.V. und der SPD-Gemeinderatsfraktion monierten 10 Euro Verwarnungsgeld und dem Radfahrer sei ein für alle Mal ins Gebetbuch geschrieben: "Im Zweifel für den Autofahrer" In Stuttgart gilt anscheinend nicht Bundesgesetz und somit die Straßenverkehrsordnung sondern "Eine Kontrolle von Radwegen und Radschleusen wird künftig unter Berücksichtigung der Ausführungen des Innenministeriums Baden-Württemberg erfolgen." |
14.04.2008
