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Landesarbeitsgericht aktuell
Praktikantenausbeutung ist sittenwidrig
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine junge Frau nach bestandener Diplomarbeit und kurzer Arbeitslosigkeit ein Praktikum bei einer baden-württembergischen Agentur begonnen. Vereinbart war ein Gehalt von 375,00 €. Bereits nach wenigen Tagen stellte sich für die junge Fachhochschulabsolventin heraus, dass das Praktikum ein Full-Time-Job mit oft 70 Wochenstunden war. Eigenverantwortlich ackerte sie in der Veranstaltungsorganisation, organisierte den Aufbau der Ausstellungs-Architektur, streifte sogar den Blaumann über und packte bei der Fertigstellung der Konstruktion mit an, während die offiziellen Projektleiter nicht vor Ort waren. Von einer Ausbildung oder Einarbeitung konnten die Richter am LAG nichts feststellen, vielmehr war das vermeintliche Praktikum mit der Probezeit eines normalen Arbeitsverhältnisses zu vergleichen, die üblicherweise ebenfalls sechs Monate dauere. Von einem im Vordergrund stehenden Ausbildungszweck konnte keine Rede sein. Die Praktikantin arbeitete wie andere Angestellte im Betrieb. Da die Praktikantin nach Beendigung der 6 Monate vollen Lohn einklagte, ging die Sache vor das Arbeitsgericht Stuttgart. Ebenso wie das ArbG Stuttgart urteilte nun auch das LAG Baden-Württemberg. Nach Auffassung der Richter hatte die Firma sich die "Zwangslage" der Praktikantin bewusst zunutze gemacht. Sie zitieren dabei die Bemerkung eines Vorgesetzen, es finde sich "immer jemand, der sich darauf einlässt". Im Urteil heißt es: "Deutlicher kann kaum zum Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitgeber, der für sechs Monate über die Fähigkeiten einer diplomierten Fachhochschulabsolventin verfügen kann, die wirtschaftlich schwächere Lage des Vertragspartners zu seinem Vorteil nutzt unter Hinweis auf den Zwang der Verhältnisse". Im Endeffekt musste die Firma nun knapp 7.000,00 € Lohn (verzinst) nachzahlen. Ein Erfolg, der zeigt, dass sich auch Praktikanten nicht alles gefallen lassen müssen. In arbeitsrechtlichen Fragen steht Ihnen die Kanzlei Javitz & Pisut * Rechtsanwälte im Heusteigviertel jederzeit zur Verfügung. Javitz & Pisut Rechtsanwälte im Heusteigviertel Immenhofer Straße 5 70180 Stuttgart Telefon 0711 6 735 370 Telefax 0711 6 735 371 mail@rechtsanwaelte-jp.de www.rechtsanwaelte-jp.de |
07.07.2008
