News


Durchblick im Paragraphen-Dschungel
Die neue Düsseldorfer Tabelle

Neben dem zum 01.01.2009 leicht erhöhtem Kindergeld wurde auch die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" zum 01.01.2009 neu gefasst, wobei die Beträge sich teils nur leicht veränderten.

Die Düsseldorfer Tabelle wird dazu genutzt, in Deutschland den Barunterhalt minderjähriger Kinder und volljähriger, sich noch in Ausbildung befindlicher Kinder ohne eigenes Einkommen zu bestimmen. In regelmäßigen Abständen wird diese Düsseldorfer Tabelle an die geänderten Lebensbedingungen (steigende Kosten, Inflation, etc.) angepasst.

Dies war nun wieder zum 01.01.2009 der Fall, wobei sich insbesondere bei den über 18-jährigen Kindern doch teils relevante Änderungen ergeben. Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle können Sie bequem auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service herunterladen.

Insbesondere falls noch ein älterer Unterhaltstitel existiert bzw. dieser in den letzten Jahren nicht angepasst wurde, kann sich eine Neuberechnung des Unterhalts durchaus lohnen.

Für einkommensschwache Bürger besteht darüberhinaus die Möglichkeit, durch Beratungshilfe am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes eine günstige anwaltliche Beratung bei uns zu erlangen.

Näheres erfahren Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "unsere Kosten".

Auch das Kindergeld wurde zum 01.01.2009 geändert, sodass auch hier eine Neuberechnung des Unterhalts Sinn machen kann. Näheres ist immer erst nach Prüfung des Einzelfalls zu sagen.
In familienrechtlichen Fragen und bei einer Neuberechnung des Unterhalts oder einer Abänderung eines Unterhaltstitels steht Ihnen die Kanzlei Javitz & Pisut - Rechtsanwälte im Heusteigviertel selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.


Javitz & Pisut

Rechtsanwälte im Heusteigviertel
Immenhofer Straße 5
70180 Stuttgart
Telefon 0711 6 735 370
Telefax 0711 6 735 371
mail@rechtsanwaelte-jp.de
www.rechtsanwaelte-jp.de



18.01.2009