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Durchblick im Paragraphen-Dschungel
Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge
Der Kindesunterhalt wurde somit ab dem 01.01.2010 in allen Alters- und Einkommensgruppen um rund 13 % angehoben (184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind). Die neue Düsseldorfer Tabelle sowie eine Auflistung über die Unterschiede finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles. Hier können Sie ggf. überpfüfen, wie viel Unterhalt Ihren Kindern seit Januar zusteht. In vielen Fällen lohnt es sich, ab 01.01.2010 höheren Kindesunterhalt einzufordern und unverzüglich diesbezügliche Schritte zu unternehmen. Die Anwaltskanzlei Javitz & Spandau Rechtsanwälte im Heusteigviertel berät und vertritt Sie selbstverständlich gerne in Fragen des Kindesunterhalts und bei familienrechtlichen Problemen. Rechtsanwälte im Heusteigviertel Inh. Martin Javitz & Michaela Spandau (geb. Pisut) Immenhofer Straße 5 70180 Stuttgart Telefon 0711 6 735 370 Telefax 0711 6 735 371 mail@rechtsanwaelte-js.de www.rechtsanwaelte-js.de |
15.01.2010
